Ergono...wie?! Gebrauchstauglichkeit jetzt Pflicht.
Ergonomie ist Pflicht!
Nicht nur in der Medizintechnik, sondern für jedes Produkt, dessen Hersteller in die Haftung genommen werden kann. Denn Ergonomie innerhalb der Produktentwicklung gehört zum Stand der Technik und spart...
Hersteller von Medizinprodukten sind ab März 2010 gesetzlich verpflichtet, für jedes Medizinprodukt einen Ergonomieprozess innerhalb der Produktentwicklung nachzuweisen (Richtlinie 93/42/EWG). Dieser muss den Normen (EN 60601-1-6 bzw. EN 62366) entsprechen, die in der Medizintechnik Gebrauchstauglichkeit und Ergonomieprozess definieren.
Doch auch andere Produkte sollten ergonomisch gestaltet sein, denn Hersteller können bei designbedingter Fehlnutzung oder bei produktbedingten Unfällen in die Produkthaftung genommen werden. Schließlich gehört ein Ergonomieprozess innerhalb der Produktentwicklung heute längst zum Stand der Technik...
Das Gute daran: Der Aufwand lohnt sich wirklich, Ihre Kunden werden es Ihnen danken. Machen Sie also die Pflicht zur Kür, denn Ergonomie wirkt. Sie steigert Effizienz, Effektivität und Zufriedenheit der Nutzer nachweisbar:
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